Die Parteien streiten im zweiten Rechtszug noch über Ansprüche der Klägerin auf Tariflohnerhöhungen für den Zeitraum November 2005 bis April 2006.
Die am ... Juli 1969 geborene, geschiedene und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet Klägerin steht seit 01. Februar 1999 als Verwaltungsangestellte in den Diensten der Beklagten. Die ursprünglich vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 19,25 Stunden wurde zu einem nicht mitgeteilten Zeitpunkt auf 38,5 Stunden angehoben. Die Beklagte betreibt eine Seniorenresidenz. Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 09./19.02.1999 enthält unter anderem folgende Regelungen:
§ 5
Der Arbeitnehmer erhält folgende Vergütung:
Vergütungsgruppe/-Stufe |
Ortszuschlag | | DM 499,91
Allgemeine Zulage | | DM 93,41
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