LAG Hamm - Urteil vom 09.02.2022
9 Sa 1202/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bochum, vom 09.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 279/21

Keine Vergütungsansprüche in der Freistellungsphase für Altersteilzeit im BlockmodellKein Anspruch auf Corona-Sonderzahlung im Blockmodell TV FlexAZFreistellungsphase und Corona-Sonderzahlung

LAG Hamm, Urteil vom 09.02.2022 - Aktenzeichen 9 Sa 1202/21

DRsp Nr. 2022/6142

Keine Vergütungsansprüche in der Freistellungsphase für Altersteilzeit im Blockmodell Kein Anspruch auf Corona-Sonderzahlung im Blockmodell TV FlexAZ Freistellungsphase und Corona-Sonderzahlung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell gem. § 7 Abs. 2 TV FlexAZ haben keinen Anspruch auf eine tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung, die während der Freistellungsphase fällig wird.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 9. Juli 2021 - 5 Ca 279/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses über die Zahlung einer tarifvertraglichen Corona-Sonderzahlung.