LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.02.2007
12 Sa 772/06
Normen:
SGB II § 15 Abs. 1 § 16 Abs. 1, 2 § 19 ; BGB § 612 ;
Vorinstanzen:
ArbG Fulda - 3 Ca 260/05 - 13.03.2006,

Keine Vergütung für Mehrarbeit des Hilfsbedürftigen bei Eingliederungsmaßnahme - kein Arbeitsverhältnis zum Maßnahmebetrieb

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.02.2007 - Aktenzeichen 12 Sa 772/06

DRsp Nr. 2007/14308

Keine Vergütung für Mehrarbeit des Hilfsbedürftigen bei Eingliederungsmaßnahme - kein Arbeitsverhältnis zum Maßnahmebetrieb

»Im Rahmen einer von der Bundesagentur für Arbeit bewilligte Maßnahmen nach § 16 Abs. 2 SGB II (hier 14-tägige Praxiserprobung in einem Metallbaubetrieb) erwächst dem teilnehmenden Hilfsbedürftigen, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 19 ff SGB II bezieht., auch für Zeiten, die er täglich über 8 Stunden hinaus tätig wird, kein Vergütungsanspruch nach § 612 BGB gegen den Maßnahmebetrieb. Die Tätigkeit erfolgt auch dann im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Verhältnisses zur Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsvertragliche Beziehungen zum Maßnahmebetrieb entstehen nicht.«

Normenkette:

SGB II § 15 Abs. 1 § 16 Abs. 1, 2 § 19 ; BGB § 612 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Vergütung für Zeiten, die er zwischen dem 31.3. und 15.4.2005 über acht Stunden pro Tag hinaus im Betrieb der Beklagten tätig war.