Der Kläger begehrt Vergütung für Zeiten, die er zwischen dem 31.3. und 15.4.2005 über acht Stunden pro Tag hinaus im Betrieb der Beklagten tätig war.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|