Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch
BAG, Urteil vom 08.03.1984 - Aktenzeichen 6 AZR 442/83
DRsp Nr. 1996/16111
Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch
»1. Durch eine tarifliche Regelung kann der gesetzliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers, der nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, nicht ausgeschlossen oder gemindert werden. Auch eine Zwölftelung dieses Anspruchs ist nicht wirksam (Abweichung von BAGE 17, 107; im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78 = EzA § 13BUrlG Nr. 14).2. Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz ist nicht an Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers gebunden. Er kann durch tarifliche Regelungen nicht von der Erbringung von Arbeitsleistungen abhängig gemacht werden.«