LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.02.2007
10 Sa 2262/05
Normen:
VTV § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 29.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3177/03

Keine Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei Errichtung von Gewächshäusern

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.02.2007 - Aktenzeichen 10 Sa 2262/05

DRsp Nr. 2007/9603

Keine Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei Errichtung von Gewächshäusern

»Die Errichtung von Gewächshäusern bzw. die Mitwirkung an ihrer Erstellung ist Teil der Urproduktion und wird vom Geltungsbereich des VTV nicht erfasst.«

Normenkette:

VTV § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob der Auskunftsanspruch des Klägers gegen den Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes durch Erteilung der Auskunft in der Hauptsache erledigt ist sowie im Wege der Anschlussberufung des Klägers über Beitragsansprüche des Klägers gegen den Beklagten.