Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob der Auskunftsanspruch des Klägers gegen den Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes durch Erteilung der Auskunft in der Hauptsache erledigt ist sowie im Wege der Anschlussberufung des Klägers über Beitragsansprüche des Klägers gegen den Beklagten.
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