Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Mindestbeiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für gewerbliche Arbeitnehmer und Beiträge für Angestellte für den Zeitraum Dezember 1999 bis November 2002 zu zahlen, für den Zeitraum Dezember 2002 bis November 2004 entsprechende Auskünfte hinsichtlich der gewerblichen Arbeitnehmer und der Angestellten zu erteilen und im Falle nicht fristgerechter Auskunftserteilung eine Entschädigung zu leisten.
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