LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.02.2007
10 Sa 90/06
Normen:
TVG § 1 ; VTV § 1 ; eines Fertigbaubetrieb;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 09.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1835/4

Keine Sozialkassenpflicht eines Fertigbaubetrieb aufgrund Einschränkung des Allgemeinverbindlichkeitserklärung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.02.2007 - Aktenzeichen 10 Sa 90/06

DRsp Nr. 2007/14305

Keine Sozialkassenpflicht eines Fertigbaubetrieb aufgrund Einschränkung des Allgemeinverbindlichkeitserklärung

»Die Einschränkung des Allgemeinverbindlichkeitserklärung vom 17.01.2000 für Arbeitgeber, die mittelbar ordentliche Mitglieder des Hauptverbandes der Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie sind (Abschnitt I. 2. a), setzt nicht die Tarifbindung dieser Arbeitgeber an einen anderen Tarifvertrag voraus.«

Normenkette:

TVG § 1 ; VTV § 1 ; eines Fertigbaubetrieb;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Mindestbeiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für gewerbliche Arbeitnehmer und Beiträge für Angestellte für den Zeitraum Dezember 1999 bis November 2002 zu zahlen, für den Zeitraum Dezember 2002 bis November 2004 entsprechende Auskünfte hinsichtlich der gewerblichen Arbeitnehmer und der Angestellten zu erteilen und im Falle nicht fristgerechter Auskunftserteilung eine Entschädigung zu leisten.