I.
Mit Klageschrift vom 09.08.2005 hat der Kläger Klage erhoben gegen seine bisherige Arbeitgeberin und zusätzlich auch gegenüber dem früheren Geschäftsführer der Arbeitgeberin persönlich. Mit der Klage wehrt sich der Kläger gegen eine ordentliche Kündigung seiner Arbeitgeberin vom 20.07.2005; ferner verfolgt er rückständige Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
Das Arbeitsgericht hat Gütetermin anberaumt auf den 05.10.2005. Die Rechtsanwälte L. & Kollegen, C-Stadt, haben sich mit Schriftsätzen vom 23.08., 16.09. und 04.10.2005 bestellt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur den Beklagten zu 2), nicht jedoch die Beklagte zu 1), vertreten.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|