I.
Die Beteiligten streiten um die Verfahrensweise der Einigungsstelle bei Entscheidungen über das Rederecht der Parteivertreter.
Bei der Beteiligten zu 2) wurde eine Einigungsstelle zum Thema Gesundheitsschutz gebildet. Jene Einigungsstelle tagte am 31. Januar 2007 zum zweiten Male. In die Einigungsstelle entsandte der Gesamtbetriebsrat - der Antragsteller im vorliegenden Verfahren - als Parteivertreter ein Gesamtbetriebsratsmitglied sowie ein Mitglied des Gesundheitsschutzausschusses. Die Arbeitgeberseite erhob Einwendungen gegen die Teilnahme der Parteivertreter und stellte den Antrag,
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