Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.10.2020 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Zusammenhang mit der Berechnung der künftigen Betriebsrente der Klägerin darüber, ob eine halbjährlich gezahlte "Einmalzahlung Besitzstand" in Höhe des Arbeitnehmeranteils an den Sozialversicherungsbeiträgen ruhegeldfähig ist.
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