Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.05.2012 in Sachen5 Ca 1629/12 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob eine laufende Anpassung einer B -Pensionskassenrente des Klägers insolvenzgeschützt ist und durch den Beklagten zu erfolgen hat.
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 11.05.2012 Bezug genommen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts wurde dem Kläger am 13.06.2012 zugestellt. Er hat hiergegen am 04.07.2012 Berufung eingelegt und diese am 26.07.2012 begründet.
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