I. Die Berufung der Klägerin gegen Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24. April 2019 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Gutschrift von jeweils vier Stunden auf ihrem Arbeitszeitkonto für 19 gesetzliche Feiertage in den Jahren 2016 bis 2018.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|