LAG Köln - Urteil vom 05.06.2020
10 Sa 714/19
Normen:
BGB § 307;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 05.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 8841/18

Keine Reduzierung des Nachtarbeitszuschlages bei ZeitungszustellernAngemessenheit des Nachtarbeitszuschlages in Höhe von 30 Prozent des üblichen Lohns

LAG Köln, Urteil vom 05.06.2020 - Aktenzeichen 10 Sa 714/19

DRsp Nr. 2021/207

Keine Reduzierung des Nachtarbeitszuschlages bei Zeitungszustellern Angemessenheit des Nachtarbeitszuschlages in Höhe von 30 Prozent des üblichen Lohns

Der Arbeitgeber übt durch die Zahlung von Nachtarbeitszuschlag sein Wahlrecht aus. Die Schwere der Tätigkeit ist dabei für die Höhe des Nachtarbeitszuschlages unerheblich.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.09.2019 - 14 Ca 8841/18 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 307;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags für die von der Klägerin als Zeitungszustellerin zu verrichtende Nachtarbeit im Zeitraum von Januar 2015 bis Juni 2019.

Die Klägerin ist bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem 01.03.1998 als Zeitungszustellerin beschäftigt. Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses ist zuletzt der schriftliche Arbeitsvertrag vom 10.12.2005.

Die Beklagte ist ein Zustellbetrieb und stellt die Zeitungstitel der M D R (K-S, K R, E ) in ihrem Zustellterritorium an die jeweiligen Abonnenten zu. Bei der Beklagten sind ca. 1.050 Zusteller beschäftigt. In ihrem Betrieb ist ein Betriebsrat gebildet.

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