ArbG Darmstadt, vom 26.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 9/05
Keine Rechtskraftwirkung des Vollstreckungstitels zugunsten des Betriebsrates bei Verlust der Betriebsidentität infolge Verschmelzung
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.10.2006 - Aktenzeichen 5 TaBV 39/06
DRsp Nr. 2007/873
Keine Rechtskraftwirkung des Vollstreckungstitels zugunsten des Betriebsrates bei Verlust der Betriebsidentität infolge Verschmelzung
»Die Rechtskraftwirkung gemäß § 325ZPO entfällt, wenn die Identität des Betriebes, dessen Betriebsrat Gläubiger eines Vollstreckungstitels ist, etwa infolge einer Verschmelzung verloren gegangen ist.«