wird der die sofortige Beschwerde des Klägers zurückweisende Beschluss vom 31.05.2013 auf die Gegenvorstellung des Klägers aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 03.01.2013 dahingehend abgeändert, dass es bei der Bewilligung der Prozesskostenhilfe bleibt, die Ratenfreiheit jedoch entfällt und der Kläger monatliche Raten in Höhe von 95,- € zu zahlen hat. Die Beschwerdegebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|