1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Dezember 2017 - 2 Sa 136/16 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Rechtsbeschwerde zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 563,11 Euro festgesetzt.
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