Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 11.05.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt nach erklärtem Verzicht die "Annullierung" des bei ihm festgestellten Grades der Behinderung (GdB).
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