ArbG Rheine, vom 11.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1972/03
Keine Neubewilligung von PKH nach vorherigem Entzug
LAG Hamm, Beschluss vom 06.07.2005 - Aktenzeichen 4 Ta 425/05
DRsp Nr. 2005/11535
Keine Neubewilligung von PKH nach vorherigem Entzug
»Nach einer Entziehung der Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 2 ZPO kommt eine Neubewilligung für dieselbe Instanz nach Verfahrensbeendigung nicht mehr in Betracht.«