ArbG Köln, vom 06.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 11 BV 35/02
Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei freiem Aushandeln der Vergütung einzustellender Arbeitnehmer; Anwendung nicht allgemein verbindlicher Entgelttarifverträge auf nicht tarifgebundene Arbeitnehmer - Mitbestimmung, Eingruppierung, Gleichbehandlung, betriebliche Übung, Vergütungsschema
LAG Köln, Urteil vom 09.05.2003 - Aktenzeichen 11 TaBV 84/02
DRsp Nr. 2004/2851
Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei freiem Aushandeln der Vergütung einzustellender Arbeitnehmer; Anwendung nicht allgemein verbindlicher Entgelttarifverträge auf nicht tarifgebundene Arbeitnehmer - Mitbestimmung, Eingruppierung, Gleichbehandlung, betriebliche Übung, Vergütungsschema
»1. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 1BetrVG, Alternative "Eingruppierung" setzt voraus, dass der Arbeitgeber zur Eingruppierung aus anderen Rechtsgründen verpflichtet ist; es kommt nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber bei der Einstellung von Arbeitnehmern die Vergütung frei aushandelt, ohne dass ein Tarifvertrag oder ein sonstiges Vergütungsschema aus Rechtsgründen angewandt werden müsste.
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