Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte berechtigt ist, tarifliche Sonderleistungen (Jahresleistung, Urlaubsgeld) zeitanteilig für Tage zu kürzen, an denen bei ihr beschäftigte Redakteure an einem rechtmäßigen Arbeitskampf teilnahmen.
Die Beklagte ist Mitglied der Arbeitgebervereinigung "Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)". Der bei ihr beschäftigte Redakteur F. N. gehört dem Kläger zu 1) (DJV) an. Der Kläger zu 2), ebenfalls als Redakteur bei der Beklagten tätig, ist Mitglied von ver.di. BDZV, DJV und ver.di sind Tarifpartner u. a. eines Manteltarifvertrags und eines Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|