LAG München - Urteil vom 24.01.2007
7 Sa 756/06
Normen:
TV-V § 22 Abs. 3 ; BAT § 29 B Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Augsburg, vom 16.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2942/05

Keine kinderbezogenen Entgeltbestandteile im Ortszuschlag bei zum Stichtag fehlender Anspruchsberechtigung des Zivildienst leistenden Kindes

LAG München, Urteil vom 24.01.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 756/06

DRsp Nr. 2007/17802

Keine kinderbezogenen Entgeltbestandteile im Ortszuschlag bei zum Stichtag fehlender Anspruchsberechtigung des Zivildienst leistenden Kindes

»Kein Anspruch auf Zahlung von kinderbezogenen Entgeltbestandteilen im Ortszuschlag als persönliche Zulage gem. § 22 Abs. 3 Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), wenn zum Stichtag ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Kindergeld nach §§ 29 B Abs. 3 BAT i.V.m. 62 ff, 32 EStG für ein den Zivildienst ableistendes Kind nicht bestanden hat und dieses Kind zu einem späteren Zeitpunkt nach diesem Stichtag ein Studium aufnimmt.«

Normenkette:

TV-V § 22 Abs. 3 ; BAT § 29 B Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger kinderbezogene Entgeltbestandteile im Ortzuschlag als persönliche Zulage gem. § 22 Abs. 3 Tarifvertrag Versorgungsbetriebe für dessen Sohn nach Beendigung des Zivildienstes und Aufnahme eines Studiums ab April 2005, längstens für die Dauer von drei Jahren zu bezahlen.

Der am 27. Dezember 1953 geborene Kläger war seit dem 1. April 1980 bei der Stadt A., seit dem Jahr 2000 bei der Beklagten im Angestelltenverhältnis beschäftigt.

Gem. § 2 des Arbeitsvertrages vom 12. Februar 1980 findet der BAT und die diesen ergänzenden und ersetzenden Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis Anwendung.