I.
Mit ihrer am 28.3.2007 beim Arbeitsgericht Ludwigshafen eingegangenen Klage machte die Klägerin Vergütungs- und Mehrarbeitsvergütungsansprüche für den Zeitraum Oktober 2006 bis Februar 2007 in Gesamthöhe von 10.209,08 EUR brutto abzüglich erhaltener 3.000 EUR netto geltend, wobei sie nach der von ihr als Anlage zur Klageschrift vorgelegten Stundenaufstellung zwischen 247 und 304,5 Arbeitsstunden erbracht haben will.
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