I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.11.2019 -
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.09.2019 verurteilt, an den Kläger 2.936,18 EUR brutto (zweitausendneunhundertsechsunddreißig 18/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 04.05.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II. Von den Kosten erster Instanz bei einem Streitwert von 5.323,85 EUR trägt der Kläger 45 %, die Beklagte 55 %, von den Kosten zweiter Instanz bei einem Streitwert von 5.729,93 EUR trägt der Kläger 49 %, die Beklagte 51 %.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Umsatzprovisionsansprüche aus einem zum 31. Dezember 2017 beendeten Arbeitsverhältnis.
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