Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl vom 1.10.2020 -
Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die tatsächliche Erteilung von Urlaub i.H.v. 51 Urlaubstagen.
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