Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 21. Juli 2022 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung vom 10. August 2021 zum 30. September 2021. Die Klägerin hat außerdem einen Weiterbeschäftigungsantrag gestellt.
1. 2. I. 1. 2. II.
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