Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgericht Köln vom 12.12.2002 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger monatlich ab 01.04.1998 weitere 36,25 € zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt der Beklagte zu 65 % und der Kläger zu 35 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe der vom Beklagten an den Kläger zu zahlenden Betriebsrente, für die der Beklagte als Insolvenzsicherer eintrittspflichtig ist.
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