Der Kläger wendet sich mit der Klage gegen die betriebsbedingte Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte vom 18.09.2006 zum 30.04.2007 und begehrt seine Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtstreits
Der im Zeitpunkt der Kündigung 45-jährige Kläger ist bei der Beklagten seit dem 25.08.1983 entsprechend der internen Tarifgruppe 5,5 A zu einer Bruttovergütung von zuletzt 2.577,92 EUR beschäftigt. Der Kläger war zuletzt tätig als Karosseriefacharbeiter III.
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