Der Kläger wendet sich mit der Klage gegen die betriebsbedingte Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte vom 18.09.2006 zum 31.03.2007 und begehrt seine Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtstreits
Der am 14.08.1966 Kläger ist bei der Beklagten seit dem 26.08.1985 entsprechend der internen Tarifgruppe 5,5 A zu einer Bruttovergütung von zuletzt 2.577,92 EUR beschäftigt. Der Kläger war zuletzt tätig als Karosseriefacharbeiter III.
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