LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.03.2007
3 Sa 30/07
Normen:
MTV (Chemische Industrie) § 8 Abs. 1 Ziff. 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 04.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2449/06

Keine bezahlte Freistellung zur Haushaltsführung bei stationärer Unterbringung der Ehefrau

LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 30/07

DRsp Nr. 2007/11666

Keine bezahlte Freistellung zur Haushaltsführung bei stationärer Unterbringung der Ehefrau

»§ 8 Abs. 1 Ziffer 5 MTV Chem. Industrie gewährt bei stationärer Unterbringung der Ehefrau des Arbeitnehmers dann keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn dieser zur Versorgung minderjähriger Kinder stellvertretend den Haushalt führt. Insoweit liegt keine "Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Sicherung der Pflege" i.S.d. Tarifbestimmung vor.«

Normenkette:

MTV (Chemische Industrie) § 8 Abs. 1 Ziff. 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die bezahlte Freistellung des Klägers nach § 8 Abs. 1 Ziff. 5 des Manteltarifvertrages der Chemischen Industrie (im Folgenden: MTV).

Der Kläger ist bei der Beklagten zu einer Vergütung von monatlich ca. 2.400,-- EUR brutto beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Vereinbarung die Tarifverträge für die Chemische Industrie Anwendung.