Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Oktober 2018 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 2. März 2017 zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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