Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 16.3.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 357,90 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2017.
2. II. III.
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