Die klagende Arbeitnehmerin verlangt die Erfüllung von Forderungen, gegen die die Arbeitgeberin mit streitigen Erstattungsansprüchen aufrechnete. Diese vertritt die Rechtsauffassung, sie habe zu Unrecht Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geleistet, da die Arbeitsunfähigkeit der Klägerin auf Hormonbehandlungen zur Therapie einer Unfruchtbarkeit beruhte.
Die Beklagte betreibt in A ein Alten- und Pflegeheim.
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