Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger den am 30.09.2004 abgeschlossenen Prozessvergleich wirksam angefochten hat und dabei insbesondere über die Frage, ob die Arbeitgeberin vor Vergleichsabschluss pflichtwidrig nicht auf eine mögliche Betriebsübernahme im Rahmen eines Insolvenzverfahrens hingewiesen hat.
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