Der Kläger, welcher als Handelsvertreter auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages (Stand 1/97) für die Beklagte tätig war, wobei wegen der weiteren Bestimmung auf die zu den Akten gereichte Kopie (Bl. 5-9 d. A.) verwiesen wird, fordert mit seiner vom Arbeitsgericht C-Stadt an das örtlich zuständige Arbeitsgericht Mainz verwiesenen Klage eine Ausgleichszahlung nach §
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|