Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2019 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen noch um die Frage, ob seit 01. Oktober 2018 zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist.
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