Der 1935 geborene Kläger war seit Juni 1954 als Tischler im Werk "M ", einem Reparaturbetrieb der Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte, beschäftigt. Sein Monatslohn betrug zuletzt 1.405,-- DM brutto.
Im September 1990 beschloß die zuständige Stelle der sowjetischen Streitkräfte, den Betrieb "M " zum 31. März 1991 stillzulegen. Die am 12. April 1989 von den deutschen Zivilbeschäftigten im Betrieb "M " gewählte Betriebsgewerkschaftsleitung forderte daraufhin am 5. Oktober 1990 von den Streitkräften die Zahlung von Abfindungen an die zu entlassenden Arbeitnehmer, was von den Streitkräften abgelehnt wurde.
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