I.
Der Kläger hat am 14.12.2006, vertreten durch Rechtsanwalt H..., beim Arbeitsgericht Kiel Kündigungsschutzklage erhoben und zugleich beantragt, ihm hierfür Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H... zu bewilligen.
Im Gütetermin am 22.01.2007 ist der Rechtsstreit durch Abschluss eines Vergleiches beigelegt worden.
Das Arbeitsgericht hat dem Kläger durch Beschluss im Gütetermin nachgelassen, innerhalb einer Frist von drei Wochen eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Akte zu reichen und die Angaben jeweils glaubhaft zu machen. Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers hat das Arbeitsgericht diese Frist um zwei Wochen verlängert.
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