Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 23.07.2020 -
Die Klage mit den Anträgen zu 1) und 2) wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche der Klägerin auf Zahlung von Arbeitsentgelt nach Maßgabe des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel NRW (GTV). Hintergrund des Streits sind unterschiedliche Auffassungen der Parteien darüber, ob Vorbeschäftigungszeiten der Klägerin im Rahmen der Eingruppierung zu berücksichtigen sind.
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