I. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 25. November 2020 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 15. Oktober 2020 -
II. Die zu erhebende Gebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Entscheidung hat die Festsetzung von Ratenzahlungen begleitend zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum Gegenstand.
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