LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 09.02.2007
1 Ta 62/06
Normen:
GKG KV Nr. 9003;
Fundstellen:
JurBüro 2007, 372
NJW 2007, 2510
NZA 2007, 1455
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 09.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 985/05

Keine Aktenversendungspauschale bei Einlegen der Akte in Gerichtsfach bei anderem Gericht

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2007 - Aktenzeichen 1 Ta 62/06

DRsp Nr. 2007/9863

Keine Aktenversendungspauschale bei Einlegen der Akte in Gerichtsfach bei anderem Gericht

»1. Die Aktenversendungspauschale gemäß Nr. 9003 KV GKG fällt nicht an, wenn die Akte in ein Gerichtsfach eingelegt wird. 2. Das gilt auch, wenn das Gericht keine Gerichtsfächer unterhält, die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts einlegt wird und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hat.«

Normenkette:

GKG KV Nr. 9003;

Gründe:

I.

In einem Kündigungsschutzverfahren zwischen den Parteien .... (Arbeitsgericht Lübeck, Az. 1 Ca 985/05) haben die Parteien am 24.05.2005 einen Vergleich abgeschlossen. Im Rahmen dieses Rechtsstreits hat der Beschwerdeführer am 27.06.2005 beantragt, ihm Akteneinsicht in seinem Büro für 24 Stunden zu gewähren. Dem ist dadurch entsprochen worden, dass eine Bedienstete des Arbeitsgerichts Lübeck die Akte in das Fach von Rechtsanwalt F... beim Landgericht Lübeck eingelegt hat und dort von ihm abgeholt worden ist. Das Landgericht Lübeck befindet sich einige hundert Meter vom Arbeitsgericht Lübeck entfernt. Beim Arbeitsgericht gibt es kein Anwaltsfach. Das Arbeitsgericht unterhält ein Postfach beim Landgericht Lübeck