ArbG Wiesbaden, vom 13.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1264/05
Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.02.2007 - Aktenzeichen 18/11 Sa 322/06
DRsp Nr. 2007/9602
Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses
Nach Ablauf eines wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich kein Anspruch der Arbeitnehmerin auf Wiedereinstellung; das gilt selbst dann, wenn sich entgegen einer bei Vertragsschluss gestellten Prognose auf Grund neuer Umstände eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung ergibt.