LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.02.2007
18/11 Sa 322/06
Normen:
BErzGG § 15, 21 ; BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 13.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1264/05

Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.02.2007 - Aktenzeichen 18/11 Sa 322/06

DRsp Nr. 2007/9602

Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses

Nach Ablauf eines wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich kein Anspruch der Arbeitnehmerin auf Wiedereinstellung; das gilt selbst dann, wenn sich entgegen einer bei Vertragsschluss gestellten Prognose auf Grund neuer Umstände eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung ergibt.

Normenkette:

BErzGG § 15, 21 ; BGB § 611 ;

Tatbestand: