LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.04.2007
11 Sa 2130/05
Normen:
TVG § 4 Abs. 1 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt am Main - 20/13 Ca 1111/05 - 05.10.2005,

Kein Vertrauensschutz gegenüber nachteiliger Abänderung tariflicher Regelungen bei Vorbehalt von Nachverhandlungen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.04.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 2130/05

DRsp Nr. 2007/14299

Kein Vertrauensschutz gegenüber nachteiliger Abänderung tariflicher Regelungen bei Vorbehalt von Nachverhandlungen

1. Ob und wann die Tarifunterworfenen mit einer rückwirkenden Regelung rechnen müssen, ist eine Frage des Einzelfalles.2. Die Arbeitgeberin setzt von Anfang keinen Vertrauenstatbestand, wenn nach der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien für den Fall, dass eine Urlaubsabgeltung in Anbetracht der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise nicht möglich sein sollte, rechtzeitig in neue Verhandlungen einzutreten ist; schützenswertes Vertrauen der Normunterworfenen auf den Fortbestand der Regelungen im Haustarifvertrag kann in diesem Fall erst gar nicht entstehen.

Normenkette:

TVG § 4 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Abgeltung von tarifvertraglichen Ansprüchen auf zusätzlichen Urlaub aus einem Haustarifvertrag.