I. Die Beteiligten streiten über die zutreffende Eingruppierung mehrerer Arbeitnehmer.
Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit Multiplexkinos und beschäftigt annähernd 1000 Arbeitnehmer. In K... unterhält die Arbeitgeberin das C..., in dem etwa 40 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der beteiligte Betriebsrat ist die für diesen Kinobetrieb gewählte Arbeitnehmervertretung.
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