LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 17.01.2007
6 TaBV 18/05
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 § 99 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2007, 365
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 21.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 65 b/04

Kein Verstoß gegen Mitbestimmung bei Übernahme tariflicher Vergütungsstruktur nach Wegfall der Tarifbindung

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 6 TaBV 18/05

DRsp Nr. 2007/9874

Kein Verstoß gegen Mitbestimmung bei Übernahme tariflicher Vergütungsstruktur nach Wegfall der Tarifbindung

»Legt der Arbeitgeber bei der Eingruppierung eines neu eingestellten Arbeitnehmers ein Vergütungssystem zugrunde, bei dem der Betriebsrat nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG beteiligt worden ist, liegt ein Gesetzesverstoß i.S.d. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG vor. Die Entscheidung des Arbeitgebers, eine bisher geltende Vergütungsstruktur auch nach dem Wegfall der Tarifbindung und dem Auslaufen der gekündigten Tarifverträge weiterhin anzuwenden, stellt keinen mitbestimmungspflichtigen Vorgang nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG dar.«

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 § 99 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die zutreffende Eingruppierung mehrerer Arbeitnehmer.

Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit Multiplexkinos und beschäftigt annähernd 1000 Arbeitnehmer. In K... unterhält die Arbeitgeberin das C..., in dem etwa 40 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der beteiligte Betriebsrat ist die für diesen Kinobetrieb gewählte Arbeitnehmervertretung.