1) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26.06.2020 -
2) Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der von der Beklagten zu zahlenden Nachtarbeitszuschläge. Der Kläger ist seit mehreren Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Er ist Mitglied der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der Süßwarenindustrie. Bei ihr findet der Bundes-Manteltarifvertrag für die Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden der Süßwarenindustrie vom 14. Mai 2007 (
Der
"§ 4
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|