ArbG Koblenz, vom 17.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 107/98
Kein verschleiertes Einkommen bei nur kostendeckenden Betriebseinnahmen nebst Gewinnanteil
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.06.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 520/04
DRsp Nr. 2007/2722
Kein verschleiertes Einkommen bei nur kostendeckenden Betriebseinnahmen nebst Gewinnanteil
Eine monatliche Vergütung in Höhe von 4.500,00 DM brutto ist kein verschleiertes Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 hZPO, wenn dem die der Arbeitgeberin zugeflossenen Zahlungen ihres einzigen Vertragspartner in Höhe von 100.000,00 bis 120.000,00 DM gegenüberstehen und von diesen Betriebseinnahmen die an den Arbeitnehmer zu zahlenden Vergütungen 54.000,00 DM (12 x 4.500,00 DM) sowie der Arbeitgeberanteil herauszunehmen ist, von den verbleibenden Einnahmen das Geschäft betrieben werden muss und auch ein Gewinnanteil beansprucht werden kann.