I.
Die Parteien haben in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Landesarbeitsgericht folgenden Vergleich geschlossen:
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund ordentlicher betriebsbedingter Kündigung der Beklagten mit Ablauf des 31.12.2005 beendet und bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß abgerechnet wurde.
2. Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt die Beklagte an den Kläger eine Abfindung gemäß §§ 9, 10 KSchG in Höhe von EUR 40.000,-- brutto. Die nach dem Sozialplan zu zahlende Abfindung ist in diesem Betrag enthalten.
3. Damit sind alle Ansprüche zwischen den Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung erledigt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|