Die Parteien streiten im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung um wechselseitige Ansprüche auf Herausgabe eines Dienstwagens.
Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Siegburg dazu bewogen haben, dem von der Verfügungsklägerin geltend gemachten Herausgabeanspruch stattzugeben, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils vom 12.01.2007 Bezug genommen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|