Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 28.07.2021 -
Die Beklage wird verurteilt, dem Urlaubskonto des Klägers 8 Urlaubstage hinzuzufügen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Gutschrift von acht Urlaubstagen für das Jahr 2020.
Der Kläger ist seit dem 24.11.1993 als Schlosser zu einem Bruttomonatsentgelt von zuletzt 3.000,00 € bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie NRW Anwendung.
In der Zeit vom 12.10.2020 bis 21.10.2020 gewährte die Beklagte dem Kläger antragsgemäß Urlaub im Umfang von acht Tagen.
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