ArbG Kassel, vom 24.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 566/06
Kein unternehmensweiter Gleichbehandlungsgrundsatz bei vorbehaltener Mitbestimmung einzelner Betriebräte
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.01.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 1329/06
DRsp Nr. 2007/9619
Kein unternehmensweiter Gleichbehandlungsgrundsatz bei vorbehaltener Mitbestimmung einzelner Betriebräte
»Die unternehmensweite Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes steht unter dem Vorbehalt der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte der einzelnen Betriebe des Unternehmens. Üben die einzelnen Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompetenzen unterschiedlich aus, kann dies nicht durch die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit dem Ziel einer unternehmeneinheitlichen Regelung korrigiert werden.«