A. Die Parteien streiten im Berufungsverfahren darüber, ob dem Kläger gemäß § 767 ZPO Einwendungen gegen eine titulierte Forderung des Beklagten zustehen.
Der Beklagte erwirkte gegen den Kläger am 20.08.2001 beim Arbeitsgericht Düsseldorf ein rechtskräftiges Urteil über DM 209.000,00 brutto (= Euro 106.860,00) nebst Zinsen wegen rückständiger Arbeitsvergütung aus dem Zeitraum Dezember 1999 bis Juni 2001.
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