Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 22.06.2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Berufungsverfahren streiten die Parteien, ob der Klägerin ungekürzte Entgeltansprüche für einen Zeitraum der Kurzarbeit in den Monaten Februar 2009 bis Juni 2009 zustehen.
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